Eidgenössische Schätzungskommissionen

Die Eidgenössischen Schätzungskommissionen (abgekürzt ESchK) entscheiden als erste Instanz in Enteignungssachen gemäss Bundesgesetz über die Enteignung (EntG). Der Bundesrat hat das Gebiet der Eidgenossenschaft in 13 Schätzungskreise eingeteilt.

Das Bundesgericht wählt die Mitglieder der Schätzungskommissionen auf die gleiche sechsjährige Amtsdauer wie die Mitglieder des Bundesverwaltungsgerichts. Sie scheiden am Ende des Jahres aus ihrem Amt aus, in dem sie das 68. Altersjahr vollenden. Das Mitgliederverzeichnis gibt Auskunft über die Einteilung und Besetzung der Kreise.